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Die wesentlichen Vertragsbestandteile nach dem Nachweisgesetz 2022

Seit dem 01. August 2022 gilt ein neues Nachweisgesetz. Arbeitgeber müssen jetzt einige neue wesentlichen Vertragsbestandteile schriftlich niederlegen und unterschreiben – Bei Fehlern können empfindliche Bußgelder drohen.

Die Lage bis zum 01. August 2022

Auch schon vor mit dem alten Nachweisgesetz mussten Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbestandteile schriftlich niederlegen, diese Niederschrift unterzeichnen, und dies dann dem Arbeitnehmer aushändigen. Diejenigen Punkte, die bisher schriftlich festgehalten werden mussten waren:

  1. Der Name und die Anschrift der Vertragsparteien
  2. Der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  3. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Befristung
  4. Der Arbeitsort
  5. Die Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit
  6. Die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
  7. Die Arbeitszeit
  8. Die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  9. Die Kündigungsfristen
  10. Ein Allgemeiner Hinweis auf Tarifverträge und Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind.

Die Lage ab dem 01. August 2022

Mit der Gesetzesänderung, welche am 01.August 2022 in Kraft getreten ist, sind zu den oben bereits genannten wesentlichen Vertragsbestandteilen einige hinzugekommen, die schriftlich vom Arbeitgeber niedergelegt werden müssen. Diese sind gemäß §2 NachwG:

  1. Das Enddatum des Arbeitsverhältnisses
  2. Soweit der Arbeitnehmer den Ort seiner Arbeit frei wählen kann, wie etwa im Home Office, muss das ebenfalls schriftlich niedergelegt sein.
  3. Ist eine Probezeit vereinbart, muss ihre Dauer schriftlich festgehalten werden
  4. Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
  5. Die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
  6. Überstunden: Wenn Sie vereinbart haben, dass der Arbeitnehmer Überstunden leisten muss, müssen Sie auch die Voraussetzungen verschriftlichen, unter denen Sie Überstunden anordnen können
  7. Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
  8. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist.
  9. Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden.

Geltung für alte Arbeitsverträge

Auch bei Arbeitsverhältnissen, die bereits vor dem 01. August 2022 bestanden haben gelten die Neuerungen. Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Vertragsbestandteile schriftlich niederlegen, unterschreiben und an den Arbeitnehmer aushändigen, wenn der Arbeitnehmer das verlangt. Hierzu hat der Arbeitgeber je nachdem, um welchen der Punkte es sich handelt 7 Tage, beziehungsweise einen Monat Zeit. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schon eine schriftliche Fassung der wesentlichen Vertragsbestandteile zukommen lassen, hat er seine Pflicht schon erfüllt. Ein erneutes Zukommenlassen ist nicht notwendig.

Hält sich der Arbeitgeber jedoch nicht daran, kann ihm ein Bußgeld auferlegt werden. Das gilt sowohl für neue wie auch für Altverträge.

Bußgeld

Ebenfalls neu im Gesetz sind die hinzugekommenen Bußgeldvorschriften. Bis zur Änderung vom 01. August 2022 handelte es sich beim Nachweisgesetz um einen Papiertiger – der Arbeitgeber hatte die Vorschriften des Gesetzes zwar einzuhalten, aber es drohten keine Konsequenzen, wenn er es nicht tat. Im Ergebnis konnte man die Bestimmungen des Gesetzes bislang nicht durchsetzen.

Das hat sich nun ab dem 01. August 2022 geändert. Ab sofort gilt: Händigt der Arbeitgeber die genannten wesentlichen Vertragsbestandteile nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig aus, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

Das bedeutet, dass die Vorschrift dem Arbeitgeber keinen Raum für Fehler lässt. Sind die wesentlichen Vertragsbestandteile nicht vollständig und korrekt niedergeschrieben und unterschrieben, begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit.

Dies kann nach dem zweiten Absatz der Norm schließlich mit einem Bußgeld von bis zu 2000 Euro geahndet werden.

Zusammenfassung

Das neue Nachweisgesetz dient dem Schutz des Arbeitnehmers vor Unklarheiten im Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber stehen jetzt in der Schuld, dafür Sorge zu tragen, diese Unklarheiten von vornherein auszuräumen. Um diese neuen Bestimmungen durchzusetzen und die Arbeitgeber zur Genauigkeit anzuhalten, hat sich der Gesetzgeber ein Bußgeld einfallen lassen. Arbeitgeber werden sich von nun an genau mit dem neuen Nachweisgesetz beschäftigen wollen, um nicht aus Versehen eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und vielleicht sogar mit einem Bußgeld bestraft zu werden.

Arbeitgeber sollten sich auf die Neuerungen im Nachweisgesetz 2022 einstellen, in dem sie Musterverträge verwenden, die die neuesten wesentlichen Vertragsbestandteile bereits beinhalten. Es kann im Einzelfall ratsam sein, einen Anwalt hinzuziehen, um Fehler bei der Gestaltung zu vermeiden.

Rechtsanwältin Ebru Kuleci

Ebru Kuleci - Rechtsanwältin für Arbeitsrecht & Familienrecht in Aachen

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