Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen des Arbeitsrechtes, insbesondere im Zusammenhang mit der Gestaltung, dem Abschluss und der Beendigung von Arbeitsverträgen. Dabei vertreten wir sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen.
Zu unserem Tätigkeitsbereich gehören:
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, so ist Eile geboten, denn im Arbeitsrecht muss grundsätzlich mit kurzen Fristen gerechnet werden. Im Falle eine Kündigung gilt für die Kündigungsschutzklage eine Frist von nur 3 Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigung.
Wird diese Frist nicht eingehalten, so wird dadurch die Kündigung rechtskräftig, unabhängig davon, ob sie eigentlich unwirksam war und dadurch ggf. ungültig gewesen wäre.
Vereinbaren Sie also sofort nach Erhalt der Kündigung einen Termin und bringen Sie die Kündigung, Ihren Arbeitsvertrag und ggf. geltende Betriebsvereinbarungen oder tarifliche Regelungen mit, soweit diese vorhanden sind.
Wir können die Erfolgsaussichten einer arbeitsrechtlichen Klage einschätzen und prüfen, ob ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Zahlung einer Abfindung durchsetzbar ist.
Eine Alternativen zu einer Kündigung stellt der Aufhebungsvertrag dar. Auch durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis beendet. Wichtig für Arbeitnehmer ist es, nichts zu unterschreiben, bevor Sie eine qualifinzierte Beratung erhalten haben.
Oft lohnt sich trotz einer Abfindung der Abschluss eines vom Arbeitgeber vorgelegten Aufhebungsvertrages nicht. Denn ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes von 12 Wochen führen.
Ein Aufhebungsvertrag lohnt sich in vielen Fällen also nur, wenn Sie ohnehin das Arbeitsverhältnis beenden wollen, weil Sie ein neues Arbeitsverhältnis eingehen wollen.
Eine sorgfältige Gestaltung des Vertrags ist hier besonders wichtig um finanzielle Nachteile zu verhindern.
Eine Abmahnung weist den Arbeitnehmer auf dessen vertragliche Pflichten hin und macht diesen auf die Verletzung dieser Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis aufmerksam und kündigt bei einem erneuten Verstoß arbeitsrechtliche Konsequenzen an.
Eine Abmahung kann in bestimmten Fällen eine vorbereitende Handlung für eine Kündigung des Arbeitsvertrages sein.
Ebru Kuleci - Rechtsanwalt Arbeitsrecht & Familienrecht Aachen
Oppenhoffallee 29
52066 Aachen
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