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Dürfen Eltern die Corona Impfung für Kinder verweigern?

Das Recht auf Selbstbestimmung stellt sicher, dass sich niemand einem ärztlichen Eingriff unterziehen muss, der das nicht will. Was aber ist mit denen, die noch zu jung sind, um das selbst für sich zu entscheiden? Diese Frage ist besonders interessant im Hinblick auf die Corona Impfung für Kinder.

Das Recht auf Selbstbestimmung

Jeder Mensch darf in Deutschland selbst darüber bestimmen, ob und in wie weit er sich von einem Arzt behandeln lassen möchte. Das folgt aus dem Grundrecht auf Selbstbestimmung, Art. 2 I, 1 I des Grundgesetzes. Grundsätzlich darf jeder so leben, wie es für seine eigene freie Persönlichkeitsentfaltung braucht. Und das schließt mit ein, zu bestimmen, was mit dem eigenen Körper geschieht. Das bedeutet insbesondere das Recht darauf, dass der eigene Körper von Anderen unversehrt bleibt. Das gilt auch für Minderjährige.

Impfung für Kinder

Wenn ein Arzt eine Person impft, stellt das gleichzeitig eine ärztliche Behandlung, wie auch einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Durch die Nadel wird die Haut genau genommen verletzt. Außerdem wird ein körperfremder Stoff, nämlich der Impfstoff, in den Körper injiziert.

Der Zweck der Impfung ist dabei der Schutz vor Krankheiten, deren Folgen oft viel schlimmer sein können, als die Impfung selbst. Es liegt somit ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor, um den Körper und die Gesundheit der Person zu schützen.

Es gibt auch ein Recht, zu bestimmen, ob man geimpft werden möchte oder nicht.

Das Elternrecht und Impfung für Kinder

Was aber ist mit Kindern, die noch nicht alt genug sind, um für sich selbst darüber zu entscheiden, ob ein Arzt sie behandeln soll oder nicht? Grundsätzlich müssen hier die Eltern für ihre Kinder die Entscheidung treffen.

Art 6 II S. 1 des Grundgesetzes beinhaltet das Elternrecht. Es bestimmt, dass Eltern mit der umfassenden Sorge für ihre Kinder betraut sind, und die Entscheidungen für die Kinder treffen müssen, die sie aus Gründen des Alters selbst nicht treffen können. Daraus folgt, dass Eltern bestimmen können, ob Impfungen für ihre Kinder in Frage kommen.

Pflicht zum Impfnachweis

Um in Kindertagesstätten betreut zu werden, muss ein Kind unter anderem einen Nachweis für eine Impfung für Kinder, insbesondere Masern nachweisen. Kannn das Kind diesen Nachweis nicht erbringen, erhält es keinen Platz in der Kita.

Was war passiert?

Mehrere Eltern hatten geklagt, weil ihr ungeimpftes Kind keinen Platz in der Kindertagesstätte bekam. Das Gesetz verletze einerseits ihr Kind in seinem Recht auf die Unversehrtheit seines Körpers, wie auch die Eltern in ihrem Recht auf elterliche Bestimmung.

Diese Klagen hat das Bundesverfassungsgericht jetzt abgewiesen.

Grundsätzlich darf sich eine Person gegen eine Impfung entscheiden, auch wenn dies medizinisch sinnvoll wäre. Die Eltern eines Minderjährigen dürfen daher auch entscheiden, ob für ihr Kind eine Impfung für Kinder in Frage kommt. Die Eltern sind in dieser Entscheidung aber nicht vollends frei.

Das Recht auf Selbstbestimmung kann auch eingeschränkt werden. Nämlich wie in dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

In dem entschiedenen Fall hat das Bundesverfassungsgericht dem Schutz der anderen Kinder in der Kita den Vorrang eingeräumt. Die Gesetze, die die Eltern zum Nachweis einer Impfung verpflichten, dienen dem Schutz der anderen Personen, mit denen ihr Kind in Kontakt kommt. Lehnen die Eltern eine medizinisch sinnvolle Impfung ab, müssen sie akzeptieren, dass ihr Kind keinen Platz in einer Kita bekommt.

Das Recht auf Selbstbestimmung und das Elternrecht werden insoweit verfassungskonform eingeschränkt.

Fazit

Eltern dürfen zwar entscheiden, ob für ihr Kind eine Impfung in Frage kommt. Sie müssen sich aber gefallen lassen, dass ihr Recht elterliche Bestimmung dort eingeschränkt wird, wo andere wichtige Rechtsgüter durch ihre Entscheidung beeinflusst werden.

Rechtsanwältin Ebru Kuleci

Ebru Kuleci - Rechtsanwältin für Arbeitsrecht & Familienrecht in Aachen

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