Der EuGH hat geurteilt: Urlaub verjährt nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hingewiesen hat. Hat der Arbeitgeber das vergessen, verjährt der Urlaubsanspruch auch nicht. Mehr zum Urteil. Die Gesetzeslage Die deutsche Gesetzeslage stellt sich wie folgt dar: §7 III Bundesurlaubsgesetz regelt, dass Urlaub grundsätzlich in dem Jahr genommen werden muss in dem er entsteht....Weiterlesen